MusikTheater- Brandenburg e.V. begrüßt Sie im Hof-Theater Bad Freienwalde
MusikTheater- Brandenburg e.V. begrüßt Sie im Hof-Theater Bad Freienwalde

Allgemeine  Geschäftsbedingungen 

Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Hof-Theater (Königstraße 11/ 16259 Bad Freienwalde)  und den BesucherInnen seiner Veranstaltungen. Die Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages, der durch den Erwerb von Eintrittskarten zustande kommt. Für Besucherorganisationen und deren Mitglieder gelten diese Bedingungen ebenfalls, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist.

 

Spielpläne/ Anfangszeiten/ Kassenöffnungszeiten

Die gültigen Spielpläne mit den Anfangszeiten sind aus den offiziellen Veröffentlichungen des Hof-Theaters ersichtlich. Veröffentlichungen in den Medien sind unverbindlich. Spielplanänderungen und Besetzungsänderungen bleiben vorbehalten. Tickets sind online über unsere Internetseite www.hoftheater-bad-freienwalde.de erhältlich sowie bei allen Reservix- Vorverkaufspartnern www.reservix.com . Die Abendkasse im Hof-Theater öffnet eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn.

 

Eintrittspreise

Das Hof-Theater veröffentlicht die jeweils gültigen Eintrittspreise. Ermäßigungen werden den berechtigten Personen gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises an der Theaterkasse gewährt. Ermäßigte Eintrittskarten sind nur in Verbindung mit diesem Nachweis gültig. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, ist der Differenzbetrag zum vollen Eintrittspreis nachzureichen. Ermäßigte Karten sind grundsätzlich nicht übertragbar. Treffen mehrere Gründe für Ermäßigungen gleichzeitig zu, wird die mit der höchsten Stufe zur Anwendung gebracht. Die Ermäßigungsberechtigung ist beim Einlass zur Vorstellung auf Verlangen vorzuzeigen.

 

Kartenverkauf/ Reservierung

Der Vorverkauf erfolgt ab Veröffentlichung der Veranstaltung oder zu angegebenen Terminen. Das Hof-Theater behält sich vor, in Einzelfällen die Kartenabgabe pro Käufer zu beschränken. Das Hof-Theater nimmt grundsätzlich keine Reservierungen entgegen. Die Bezahlung der Eintrittskarten an der Abendkasse im Theater ist nur in bar möglich.

 

Internet

Über das Internet kann das Hof-Theater unter der Adresse www.hoftheater-bad-freienwalde.de für Informationen und zum Kartenerwerb erreicht werden. Es können zu allen Vorstellungen alle die Plätze im Internet gegen Zahlung einer Gebühr erworben werden, welche im Vorverkaufsprogramm eingestellt und nicht gesperrt, nicht reserviert oder nicht verkauft sind. Der Käufer wählt entsprechend dem dialoggeführten Vorverkaufsprogramm die Vorstellung und die Sitzplätze aus. Durch die Bestätigung des Kaufes kommt es zu einem Kaufvertrag zwischen dem Hof-Theater und dem Käufer. Die Bezahlung der Karten erfolgt durch die ausgewählte Zahlungsmethode über www.reservix.de inkl. einer Gebühr (lt. den AGB von reservix.com), die pro Karte erhoben wird. Der Internetkäufer kann durch Vorlage des ausgedruckten Kaufbeleges oder der Eintrittskarte an der Vorstellung teilnehmen.

 

Erstattung des Eintrittspreises bei Veranstaltungsausfall/ Veranstaltungsänderung

Fällt eine Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt (Katastrophen, Streiks und Ähnliches) ersatzlos aus, wird der Kartenpreis (bei Fremdveranstaltungen abzüglich der Vorverkaufsgebühr) gegen Vorlage der Kaufbestätigung/Eintrittskarte an der Vorverkaufskasse/Theaterkasse bei welcher die Tickets (Onlinekauf über www.reservix.de) erworben wurden innerhalb einer Woche zurückerstattet. Veranstaltungsänderungen werden dem Besucher nach Möglichkeit unverzüglich mitgeteilt. Bei kurzfristigen Veranstaltungsänderungen werden auch andere Informationsmöglichkeiten genutzt. Der Besucher kann in diesem Fall vom Vertrag zurücktreten, sofern er dies begründbar dem jeweiligen Ticket-Vorverkaufspartner schnellstmöglich mitteilt. Dem Besucher wird der bereits gezahlte Eintrittspreis (ohne Bearbeitungsgebühr) erstattet. Weitere Aufwendungen werden nicht ersetzt. In Ausnahmefällen kann es zu Termin/ Vorstellungsänderungen oder- ausfällen kommen. Nur in solchen Fällen können Eintrittskarten gegen Vorlage der Kaufbestätigung/Eintrittskarte an der Vorverkaufskasse/Theaterkasse bei welcher die Tickets (Onlinekauf über www.reservix.de) erworben wurden zu den Öffnungszeiten zurückgegeben werden bzw. entgeltlos getauscht werden bzw. behalten die Tickets bei Ersatzterminen ihre Gültigkeit. Bei Vorstellungsabbruch wird, wenn bis dahin weniger als die Hälfte der Vorstellung stattgefunden hat, das Eintrittsgeld (ohne Bearbeitungsgebühr) gegen Vorlage der Kaufbestätigung/Eintrittskarte an der Vorverkaufskasse/Theaterkasse bei welcher die Tickets (Onlinekauf über www.reservix.de) erworben wurden zu den Öffnungszeiten innerhalb einer Woche zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

Kartenverlust

Verliert der Besucher seine Eintrittskarte, kann ihm von der Theaterkasse gegen Vorlage der Buchungsbestätigung eine Ersatzkarte ausgestellt werden, wenn er glaubhaft macht, welche Eintrittskarte er erworben hat. Der Besitzer der Originalkarte hat den Vorrang vor dem Besitzer der Ersatzkarte. 

 

Einlass

Die Besuchergarderoben werden in der Regel eine Stunde vor Beginn der Veranstaltung geöffnet. Es besteht kein Anspruch auf Einlass in den Zuschauerraum nach Beginn der Veranstaltung. Wird einem Besucher aufgrund seiner Verspätung kein Einlass gewährt, so hat er keinen Anspruch auf Erstattung des Preises für die Eintrittskarte. Nach Beginn der Veranstaltung können BesucherInnen, in Einzelfällen und mit Rücksicht auf die anderen BesucherInnen und die mitwirkenden KünstlerInnen erst zu einem von der Theaterleitung festgelegten, geeigneten Zeitpunkt in den Zuschauerraum eingelassen werden. In einzelnen Fällen ist dies erst zur Pause bzw. gar nicht möglich. Zum Einlass berechtigen grundsätzlich nur die vom Hof-Theater bzw. von den dazu berechtigten Einrichtungen (z.B. Vorverkaufskassen) ausgegebenen Originalkarten.

 

Garderobe

Die Mitnahme von Garderobe in den Zuschauerraum ist nur dann gestattet, wenn dadurch andere BesucherInnen nicht gestört bezw. gefährdet werden. Die Garderobe kann zur Aufbewahrung während der Veranstaltung abgegeben werden. Rucksäcke, größere Taschen und Ähnliches sind an der Garderobe unbedingt abzugeben und keinesfalls in den Zuschauerraum mitzunehmen. Die Aufbewahrung von Tieren ist grundsätzlich ausgeschlossen. Die Garderobengebühr ist bei Veranstaltungen des Hof-Theaters im Eintrittspreis enthalten. Es besteht keine Haftung für Wertgegenstände in den Taschen und Jacken. Pro Kleidungsstück werden im Schadensfall max. 300 Euro ersetzt. Bei Fremdveranstaltungen kann der Veranstalter eine Garderobengebühr von 0,50 € verlangen. Bei Vorlage der Garderobenmarke werden die aufbewahrten Gegenstände ohne Prüfung der Berechtigung ausgehändigt. Ohne Marke dürfen Garderobengegenstände einem Besucher nur dann ausgehändigt werden, wenn er glaubhaft macht, dass er der berechtigte Empfänger ist. Vertauschte, beschädigte oder abhanden gekommene Garderobengegenstände sowie der Verlust der Garderobenmarke sind dem Garderobenpersonal unverzüglich zu melden. Bei Verlust der Garderobenmarke ist der Besucher zum Ersatz der Wiederbeschaffungskosten von 25 Euro verpflichtet. Für einzelne Veranstaltungen können gesonderte Regelungen erfolgen.

 

Fundsachen

Gegenstände aller Art, die in den Spielstätten des Hof-Theater gefunden werden, sind beim Haus- oder Garderobenpersonal abzugeben.

 

Hausrecht

Das Hausrecht obliegt dem Direktor bzw. dem Direktionsdienst  sowie dem verantwortlichen Veranstaltungsleiter. Den Anweisungen des Veranstaltungsleiters der Spielstätte ist ausnahmslos Folge zu leisten. BesucherInnen kann der Zutritt zur Spielstätte verweigert werden, wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass sie die Veranstaltung stören oder andere BesucherInnen belästigen. BesucherInnen können aus der laufenden Veranstaltung verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere belästigen oder einen Platz eingenommen haben, für den sie keine gültige Eintrittskarte haben. Der Zutritt kann auch BesucherInnen verweigert werden, die wiederholt gegen diese Geschäftsbedingungen verstoßen haben. Einen Anspruch auf Rückzahlung des bereits entrichteten Eintrittsgeldes oder auf sonstigen Schadens- und Aufwendungsersatz haben diese BesucherInnen nicht. Personen, die den Eintrittskartenkauf behindern oder BesucherInnen belästigen, können aus der Spielstätte gewiesen werden. Es ist nicht zulässig, einen anderen als den auf der Eintrittskarte bezeichneten Platz einzunehmen. Wechselt ein Besucher unberechtigterweise den Platz, kann der Veranstaltungsleiter des Hof-Theaters den Differenzbetrag erheben oder den Besucher auf den auf der Eintrittskarte bezeichneten Platz verweisen. Verlassen BesucherInnen die Veranstaltung selbstständig und vorzeitig auf Grund von Missfallen des angebotenen Programmes, der künstlerischen Umsetzung,  der Platzwahl, der Sicht zur Bühne oder der Lautstärke besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes. Mobiltelefone, Uhren und andere technische Geräte mit akustischen Signalen sind während der gesamten Veranstaltung ausnahmslos auszuschalten. Mit Ausnahme der ausgewiesenen Raucherzonen ist das Rauchen im Gebäudekomplex des Hof-Theaters nicht gestattet. Ebenfalls untersagt ist die Anwendung offener Flammen oder pyrotechnischer Artikel. Die Mitnahme von Speisen und Getränken in den Zuschauerraum ist nicht gestattet. Werden durch BesucherInnen grob fahrlässig oder vorsätzlich Verschmutzungen verursacht, so ist das Hof-Theater berechtigt, diese auf Kosten des Verursachers entfernen zu lassen. Das Parken auf dem Hof des Hof-Theaters ist BesucherInnen nur dann gestattet, wenn Sie den Nachweis darüber erbringen, dass Sie die Vorstellung als Begleitperson für einen gehbehinderten BesucherInnen besuchen.

 

Behinderung  Hinweis Bühnen/ Saaltechnik

Wir weisen daraufhin, dass BesucherInnen in Einzelfällen durch Bühnendekoration oder Scheinwerfer geblendet werden können, durch den Luftstrom der Lüftung/ Klimaanlage getroffen werden können sowie durch unsere Beschallungsanlage im Rahmen der Veranstaltung in der zugelassenen Lautstärke beschallt werden.

 

Bild- und Tonaufnahmen

Bild- und/oder Tonaufnahmen jeglicher Art sind den BesucherInnen untersagt. Bei Zuwiderhandlung können BesucherInnen der Spielstätte verwiesen werden. Für den Fall, dass während einer Veranstaltung Bild- und/ oder Tonaufnahmen durch vom Hof-Theater dazu ermächtigte Personen durchgeführt werden, erklären sich die BescherInnen dieser Veranstaltung damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung gesendet bzw. veröffentlich werden dürfen.

 

Datenschutz

Nach Bestimmungen des Bundesdatenschutzes weisen wir darauf hin, dass im Rahmen der Geschäftsbedingungen personenbezogene Daten gespeichert werden.

 

Inkrafttreten

Diese Geschäftsbedingungen treten zum 01.08.2019 in Kraft.

 

Schlussklausel

Es gilt deutsches Recht. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

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